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Anwalt für internationales Strafrecht in Stuttgart, Karlsruhe und Plankstadt

In unseren drei Kanzleien in Stuttgart, Plankstadt und Karlsruhe begrüßen Sie erfahrene Strafverteidiger und Rechtsanwälte auf Deutsch, Englisch, Italienisch und Griechisch. Das erfahrene Team von Olivo & Kirsch Fachanwälte steht Ihnen bei sämtlichen juristischen Fragen zur Seite und tritt auch vor Gericht für Ihr gutes Recht ein.

Damit Sie mehr über die Gesetzeslage, Ihre Rechte und die Vorteile eines erfahrenen Rechtsbeistands erfahren, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen und Hinweise zusammengefasst sowie relevante Rechtsfragen beantwortet.

Rechtsberatung für internationales Strafrecht

Womit befasst sich das internationale Strafrecht?

Das internationale Rechtshilferecht beschäftigte sich in der Vergangenheit hauptsächlich mit der Frage, wann eine Person wegen
Straftatverdachts an einen anderen Staat ausgeliefert werden darf. In Europa gibt es darüber hinaus mittlerweile eine ganze Flut von neuen
Formen der Zusammenarbeit der Ermittler, die auch grenzüberschreitende kontrollierte Lieferungen, den Einsatz von V-Personen, die Nachteile von Beamten über Ländergrenzen und anderes umfasst.

Der aktuelle Stand des Auslieferungsverbots

Auch bei der Auslieferung ist die Entwicklung keineswegs stehen geblieben. Während es bis vor kurzem noch eines der schrankenlos gewährten verfassungsmäßig verbürgten Grundrechte des Grundgesetzes war, dass ein Bürger der Bundesrepublik nicht an einen fremden Staat zur Strafverfolgung ausgeliefert werden darf, ist zeitgleich mit der Umsetzung des „Europäischen Haftbefehls“ auch das
Auslieferungsverbot an EU-Staaten aufgehoben werden. Die derzeit noch nicht gelösten Probleme der Praxis mit dem „Europäischen
Haftbefehl“ dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Weichen gestellt sind in Richtung eines immer grenzenloseren Ermittlungsraums
innerhalb von Europa.

Die Problematik der grenzüberschreitenden Ermittlung

Wenn zwei oder mehr Staaten an einem Strafverfahren beteiligt sind, besteht immer der Anreiz, dass vermeintlich dringend erforderliche Ermittlungsmaßnahmen, die im eigenen Rechtssystem keinen Platz finden, einfach „ausgelagert“ werden auf fremde Ermittler, mit der Folge der Verantwortungsverschiebung. Rechtsschutz gegen derartige Tendenzen ist erschwert, da die eigenen Gerichte eben nur die Maßnahmen der eigenen Ermittler kontrollieren können und dürfen. Eine adäquate internationale Kontrolle fehlt. Die Effizienz des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention überwacht, leidet an dessen
permanenter Überlastung und daran, dass der EGMR nicht die Einhaltung der nationalen Vorschriften und der internationalen
Rechtshilfeabkommen überwacht, sondern nur die Verletzung der EMRK.

Rechtliche Beratung und Verteidigung bei grenzüberschreitenden Fällen ist daher immer noch mit ganz besonderen Schwierigkeiten
verbunden. Dies gilt etwa auch für Ermittlungen zur Entlastung des Mandanten, wenn im Ausland Beweise erhoben werden müssen.

Anwaltskanzlei für internationales Strafrecht in Stuttgart, Plankstadt und Karlsruhe

Sie sind mit dem Gesetz aneinander geraten und jetzt benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand an Ihrer Seite? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Kanzleien. Unsere engagierten Rechtsanwälte und Strafverteidiger sind gerne für Sie und Ihr individuelles Anliegen da.

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