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Rechtliche Hilfestellung für die Opfer von Gewalttaten

Als Opfer einer Straftat können Sie sich jederzeit an einen von Ihnen selbst gewählten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden, und sich beraten lassen gemäß § 406 StPO.

Sofern bis zu unserem ersten gemeinsamen Gespräch noch keine Anzeige gegen den Täter erstattet wurde, werden wir diese gemeinsam vorbereiten. Gerade bei Opfern von Sexualstraftaten ist wichtig, mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zuvor die Tat durchzusprechen, um die Erfolgschancen und rechtlichen Folgen einer Strafanzeige zu bewerten.

Sofern Sie schon ein Ermittlungsverfahren läuft, können wir für Sie Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen. Als Ihr Verteidiger haben wir auch das Recht, bei Ihrer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder bei Gericht als Zeuge anwesend zu sein. Sofern Sie, als Opfer, sich dem Verfahren als Nebenkläger/in anschließen , werden die entstehenden Kosten vom Staat übernommen.

Zögern Sie also nicht, einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt ins Vertrauen zu ziehen.

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