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Wirtschaftsstrafrecht und Präventionsberatung

Die strafrechtliche Präventivberatung ist ein Tätigkeitsfeld, dem noch immer kaum Bedeutung beigemessen wird – eine Fehleinschätzung, die fatale Folgen haben kann. Strafverfolgungsbehörden geben sich heutzutage bei Ermittlungen in großen Wirtschaftsstrafverfahren nicht mehr mit Bauernopfern aus den unteren Ebenen des betroffenen Unternehmens zufrieden. Sie sind in der Lage, über die Rechtsfigur des Organisationsverschuldens organisatorische Mängel, die strafbare Handlungen ermöglichen, fördern oder nicht verhindern, bis in die Spitze der Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch den verschärften Pflichtenkatalog des KonTraG, (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften und die dort bereits normierten Schadensersatzansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Pflichtverletzungen unmittelbar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen werden.

Im Interesse der geschäftsführenden Organe und des Unternehmens daher heutzutage eine kompetente strafrechtliche Präventivberatung unverzichtbar.

Im Rahmen einer solchen Beratung werden Firmenstrukturen auf strafrechtliche Risiken untersucht, Vorschläge für eine Absicherung gegeben und Unterstützung bei der Umsetzung geleistet.

Gehört das Unternehmen zu einem gefährdeten Bereich der Wirtschaft, mit dem sich die Staatsanwaltschaften bereits intensiv befassen (wie z.B. Banken, medizintechnische und pharmazeutische Unternehmen), so dass mit einem Ermittlungsverfahren gerechnet werden muss, sollte – soweit möglich – der Versuch unternommen werden, Firmendurchsuchungen und andere Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Durch eine kompetente Beratung können Risiken abgeschätzt und ein Verfahren so vorbereitet werden, dass seine Auswirkungen nach innen wie nach außen so gering wie möglich gehalten werden.

Beachten Sie im Zusammenhang mit präventiver strafrechtlicher Beratung in bestimmten Unternehmensbereichen auch den letzten Abschnitt in unserer Rubrik „Sexualstraftaten“.

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