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Verkehrsstrafrecht

Schon kleine Unaufmerksamkeiten – die jedem Verkehrsteilnehmer leicht unterlaufen können – führen zur Einleitung eines Verkehrsstrafverfahrens oder zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit.

Eine Ablenkung führt zu einem Unfall, der Insasse des anderen Fahrzeuges ist verletzt – vielleicht nur leicht; die führt unweigerlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen „fahrlässiger Körperverletzung“. Aber auch das Übersehen eines Verkehrsschildes, die fehlerhafte Interpretation einer Situation führen zu Komplikationen, häufig zu einer Ordnungswidrigkeit. Der Ärger ist oft groß, nicht zuletzt weil es nicht immer um die „Sicherheit des Straßenverkehrs“ geht, denn die Kommunen haben Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften längst als lukrative Einnahmequelle zur Sanierung ihrer Haushalte entdeckt.

Die drohenden Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten reichen von einer Geldbuße mit der Verzeichnung von Punkten im Verkehrszentralregister bis hin zum Fahrverbot. Bei 8 Punkten im Verkehrszentralregister (die im ungünstigsten Fall auf einer einzigen Fahrt erreicht werden können) entzieht die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben der Möglichkeit einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Als besondere Sanktion kann das Strafgericht auch die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist bestimmen, innerhalb derer der Bürger keine neue Fahrerlaubnis erhalten kann. Ein verkehrsrechtliches Strafverfahren kann also zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Aus diesem Grund sollte die Verteidigungsstrategie im Strafverfahren von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden. Es dürfte sachgerecht sein, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Strafverfahren zu beauftragen.

Die wichtigsten Ratschläge vorab:

  • Auf Fragen von Unfallbeteiligten keine Angaben machen!
  • Auf Fragen der Polizeibeamten spätestens dann keine Angaben mehr machen, wenn mit der Einleitung eines Strafverfahrens oder eines Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit gerechnet werden muss!

Jeder Verfahren wegen einer Verkehrssache – sei es wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit – bedarf sorgfältiger Vorbereitung durch einen erfahrenen Berater und einer Einsicht in die Akten der Polizei, der Verwaltungsbehörde und in die Unterlagen der Staatsanwaltschaft.

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